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    für alle die es in der Corona Verwirrung noch nicht mitbekommen haben:

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  • #2
    habe gerade gelesen dass die Verkehrminister der Länder eine konsequente Halterhaftung anregen.
    Sollte das bedeuten dass die "wegen Sturmhaube nicht erkennbar Masche" nicht mehr funktioniert, kann ich mein Moped gleich verkaufen, wenn es dann überhaupt noch einer will.

    Gruß

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    • #3
      Das wollen sie ja .... die Bösen Motorradfahrer.....
      Weg damit ... so ist das denken vieler Leute .

      Gruß Stefan
      -----------------------------------------
      Allzu brav ist ungesund
      .

      § 2 Zweck des Vereins 1) Der Verein bietet Motorradfahrern und Motorradfahrerinnen, insbesondere denen des Modells Hayabusa
      von Suzuki, eine Kommunikationsplattform zum Austausch von Erlebnissen und technischem Wissen und
      fördert das Gemeinwohl dieser Zielgruppe.

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      • #4
        So hier mal das wichstigste:
        • Zu Nummer 8 – neu –
          Folgende Nummer ist anzufügen:
          „8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.“
        • Zu Nummer 9 – neu –
          Folgende Nummer ist anzufügen:
          „9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).“
          Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
          Die Haftung des Halters könnte auf eine Kostentragungspflicht beschränkt
          werden. Eine solche Halterkostenhaftung würde die Ausdehnung des § 25a des
          Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf den fließenden Verkehr bedeuten. Halterinnen und Halter müssten demnach auch bei Verstößen im fließenden Verkehr zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Somit werden die Halterin oder der Halter nicht bestraft, sind aber verpflichtet, die Verwaltungsgebühren für die Erstellung des Bußgeldbescheides zu tragen.
          Empfehlungen, 125/1/20 – 6 –
        • Zu Nummer 10 – neu –
          Folgende Nummer ist anzufügen:
          „10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können.“
        Quelle:https://www.harleysite.de/der-kampf-...e-motorraeder/

        Also, bei der nächsten Wahl - falls wir bis dahin nicht eh´ alle Pedelec fahren - Augen auf wem ihr eure Stimme gebt.

        Gruß

        PS: erinnert mich irgendwie als würde Thanner zu Schimanski sagen: "du Horst, wir wissen einfach nicht wer der Mörder ist".
        Sagt Schimanski: "egal, nehmen wir halt den Gärtner, Haupsache wir haben einen ... und uns bleiben jede Menge Ermittlungsarbeit und andere Peinlichkeiten erspart".

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        • #5
          Oh weh.... alles wiederholt Klangheimlich....
          Mein erstes Auto war ein Motorrad.
          PS:Interpunktion und Orthographie dieses Posts ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

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          • #6
            bei uns seit der neuen regelung ständige kontrollen auf der b255 und am aartalsee. seit einführung über 10 führerschein entzüge die b255 ist fast 3 km eine gerade strecke mit sehr guter übersicht
            wer hier nicht ständig den tacho im blick hat hat verloren zusätzlich werden bike kontrollen gemacht mit technischer prüfung der bikes seit einer woche fahren sie zusätzlich zu den polizeifahrzeugen mit einem zivilen provida fahrzeug es ist absicht uns moped jungs den spaß zu nehmen

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            • #7
              Ich hab zwar in den letzten Wochen öfters Polizei gesehen..

              Denk aber das war eher die Kontrolle wegen Corona.

              Ansonsten alles wie gehabt . Muss aber dazu sagen das ich

              mich momentan auch unauffällig verhalte . Da ich das Gefühl

              habe das das Motorrad fahren seit Corona eh nicht gern gesehen wird .
              Gruß Stefan
              -----------------------------------------
              Allzu brav ist ungesund
              .

              § 2 Zweck des Vereins 1) Der Verein bietet Motorradfahrern und Motorradfahrerinnen, insbesondere denen des Modells Hayabusa
              von Suzuki, eine Kommunikationsplattform zum Austausch von Erlebnissen und technischem Wissen und
              fördert das Gemeinwohl dieser Zielgruppe.

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              • #8
                Das Gesetz soll, zumindest was den "Raseranteil" betrifft, wieder zurückgenommen werden.
                Mal abwarten was kommt.

                Wir werden wohl hier nur noch frei nach Juncker regiert:

                "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." - in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

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